Warnstufen der Corona-Warn-App (Update 15.09.2020)
Die Nutzung der Corona-Warn-App wird allen am Schulleben beteiligten Personen vom Land empfohlen. Es besteht allerdings keinerlei Verpflichtung die App zu nutzen, Hinweise/Warnungen der App mitzuteilen oder das Ergebnis eines Tests in die App einzutragen oder zu teilen.
Die App kennt drei Warnstufen:
- grüner Hinweis: keine Risiko-Begegnungen, geringes Risiko
Hinweis: Es sind keine Maßnahmen erforderlich - grüner Hinweis: Risikobegegnung vorhanden, geringes Risiko
Hinweis: Es hat eine Begegnung mit einer positiv getesteten Person in den letzten 14 Tagen stattgefunden. Diese Begegnung war allerdings in größerer Entfernung und/oder kurz (< 15 Minuten). Eine solche Warnmeldung kann z.B. auch bei einer Busfahrt oder einer Menschengruppe (mit Abstand) generiert werden. Liegen keine Symptome vor, empfehlen wir eine Abklärung, wenn man die Warnmeldung einer Person aus dem persönlichen Umfeld zuordnen kann und so das Risiko einer Infektion selbst abschätzen kann. In diesem Fall bitten wir auch, bis zur Abklärung die Schule nicht zu besuchen. - roter Hinweis: Risikobegegnung vorhanden, erhöhtes Risiko
Hinweis: Es hat eine Begegnung mit einer positiv getesteten Person in den letzten 14 Tagen stattgefunden. Diese Begegnung war verhältnismäßig nah und länger (>15 Minuten). Hier sollte ein Arzt oder das Gesundheitsamt konsultiert werden, die Schule sollte bis zur Abklärung nicht besucht werden.
Unabhängig von der App solltenSymptome(z.B. Fieber, trockenem Husten, Atemproblemen, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) unbedingt von einem Arzt abgeklärtund die Schule vorsorglich nicht besucht werden. Allgemein gilt, dass wir in Fällendes vorsorglichen Verzichts auf den Schulbesuch, sowie von Quarantäne-Maßnahmen auf das Ausweisen der Fehlzeiten verzichten und sicherstellen, dass der versäumte Unterricht zu Hause nachgearbeitet werden kann.Verbindliche Hinweise oder das Anordnen einesTests kann nur ein Arzt oder das Gesundheitsamt geben. Eine Quarantäne kann nur vom Gesundheitsamt angeordnet werden. Bitte beachten Sie, dass dies nur Hinweise der Schule ohne Verbindlichkeit oder medizinische Sachkenntnis sind. Es sind aus unserer Sicht allerdings geeignete Maßnahmen den Regelbetrieb zu sichern.