Informationen zu G9GTS

Durch die Entscheidung des MBWJK vom Januar 2019 wird das Willigis-Gymnasium ein Gymnasium mit 9-jähriger Schulzeit (G9). Die Klassen 5 und 6 (gemeinsame Orientierungsstufe des Gymnasiums und der Realschule) und die Klassen 7 – 10 werden sowohl als Halbtags- wie auch als Ganztagsschule (in Angebotsform) geführt.

Schulstruktur G9GTS

Jg. 5 und 6
Schüler, die die Halbtagsschule besuchen, werden in Klasse 5 und 6 jeweils 31 Unterrichtsstunden unterrichtet. Der Unterricht beginnt um 7:55 Uhr und endet um 13:00 Uhr, einmal in der Woche um 13:50 Uhr.
Schüler, die die Ganztagsschule in Angebotsform wählen, werden außer in den 31 Unterrichtsstunden noch in Lernzeiten, Arbeitsgemeinschaften und Jugendgruppen betreut.
Ganztagsschule in Angebotsform bedeutet, dass die Schüler verpflichtend von Montag bis Donnerstag die Schule von 7:55 Uhr bis 16:00 Uhr besuchen. Am Freitag endet der Unterricht am Mittag. Die Schüler der Ganztagsschule in Angebotsform essen von Montag bis Donnerstag in der Mittagspause in der Schule. Das Mittagessen ist kostenpflichtig.

Jg. 7–10
In diesen vier Jahren können die Schüler als Halbtagsschüler oder als Ganztagsschüler unterrichtet werden. Die Halbtagsschüler haben 30 Wochenstunden Unterricht. Für die Schüler, die die Ganztagsschule in Angebotsform wählen, finden der Pflichtunterricht, die Lernzeiten und Arbeitsgemeinschaften in den oben genannten Zeiten statt.

Jg. 11–13, Mainzer Studienstufe MSS
Diese Jahrgänge werden im gewohnten Kurssystem mit teilweisem Nachmittagsunterricht geführt. Es besteht die Möglichkeit, das Mittagessen in der Schule einzunehmen.

Wichtig!

Im Zusammenhang mit der neuen Schulstruktur für G9GTS müssen wir Sie bei der Anmeldung in Punkt 4. G9GTS um eine Entscheidung bitten: Soll Ihr Sohn in der 5. Klasse in der Halbtagsschule von 7:55 Uhr bis 13:00 Uhr (einmal bis 13:50 Uhr) unterrichtet werden oder in der Ganztagsschule in Angebotsform von 7:55 Uhr bis 16:00 Uhr? Bitte kreuzen Sie Ihren Wunsch auf dem Anmeldebogen unter Punkt 4 an! Ihre Entscheidung gilt verpflichtend für ein Schuljahr und kann jährlich geändert werden.