Neue Corona-Verordnungen

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

ab Montag gilt in RLP eine neue Corona-Verordnung, die als Basis nicht mehr nur die Inzidenz, sondern auch die Hospitalisierungsrate und der Anteil an Covid-Patienten auf der Intensivstation berücksichtigt. Für alle drei Werte gibt es Grenzwerte und eine Einstufung in drei Stufen. Wenn zwei der Grenzwerte in einer Stufe liegen, so gilt diese Stufe. Die aktuelle Einstufung soll ab Montag auf der Homepage der ADD unter „Corona-Schulen“ tagesaktuell zu finden sein.  Aktuell ist damit zu rechnen, dass ab Montag in Mainz die Stufe 1 gilt. Das bedeutet, dass Maske im Gebäude aber nicht mehr am Platz getragen werden muss. Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass das freiwillige Tragen von Masken jederzeit für alle am Schulleben beteiligten möglich ist.

Auch für den Sport- und Musikunterricht gelten je nach Einstufung andere Regeln. Diese werden den Fachschaften zur Verfügung gestellt und den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt.
Auch für Quarantänemaßnahmen gelten ab Montag neue Regeln. Nach der Absonderungsverordnung müssen in Schulen Personen, die nach der aktuellen Regelung in Quarantäne müssten, fünf Tage lang vor der Schule getestet werden und müssen in dieser Zeit durchgängig Maske tragen. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist aber weiterhin möglich. Die notwendigen Maßnahmen werden allerdings weiterhin aufgrund der jeweiligen Situation vom zuständigen Gesundheitsamt verordnet und können abweichen.
Auf der Homepage finden Sie den aktualisierten Hygieneplan für Schulen und die Absonderungsverordnung zur Kenntnis. Den 26. Coronabekämpfungsplan des Landes finden Sie im Internet.

Thomas Schneider

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