Nachweis Masernimpfung
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Es sieht u.a. vor, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Hierzu bitten wir Sie, der Klassenleitung eine der folgenden Unterlagen bis spätestens zum 10. Dezember 2021 vorzuzeigen:
- den Impfpass bzw. eine Kopie als Beleg der zwei Masernimpfungen;
- eine ärztliche Bescheinigung über zwei dokumentierte Masernimpfungen;
das entsprechende Formular finden Sie unter Downloads (<- hier klicken); - eine ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Impfung gegen Masern dauerhaft nicht möglich ist.
Die Klassenleitung dokumentiert die Vorlage und gibt sie zur Dokumentation an das Sekretariat weiter. Sollte der Nachweis nicht fristgerecht vorgelegt werden, sind wir als Schulleitung verpflichtet, Ihren Sohn oder Ihre Tochter dem Gesundheitsamt zu melden. Vom Gesundheitsamt werden Sie dann erneut aufgefordert, den Nachweis zu erbringen. Das Ministerium weist darauf hin, dass bei wiederholter Nichtvorlage dann ein Bußgeld droht.
Die Schulleitungen von Gymnasium und Realschule