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Freiwilliges Zurücktreten – Corona Ausnahmeregelung

Nach §§ 44 der Schulordnung ist ein freiwilliges Zurücktreten in die nächstniedrigere Klassenstufe aus einem wichtigen Grund möglich. Gründe sind zum Beispiel eine längere Krankheit, besondere Schwierigkeiten in der Entwicklung, bei Schulwechsel wegen Änderung des Wohnsitzes etc.
Es gibt für 2020/21 eine wichtige Ergänzung: In diesem Schuljahr gelten auch „Folgen der Corona-Pandemie“ als ein wichtiger Grund.
Der Antrag für ein freiwilliges Zurücktreten muss bis zum 08. Juli 2021 in der Schule eingegangen sein
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