» zurück zu allen Beiträgen

Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten

Liebe Urlaubsrückkehrer,

aus gegebenem Anlass bitte ich alle, die in den letzten 14 Tagen vor Schulbeginn von einer Urlaubsreise zurückgekehrt sind, zu prüfen, ob Sie die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere für Rückkehrer aus Risikogebieten eingehalten haben.
Bitte beachten Sie, dass Gebiete wieder zu Risikogebieten erklärt wurden, für die möglicherweise zu Beginn der Urlaubsreise noch nicht diese Qualifikation bestand, etwa wie für Spanien, wo gegen Ferienende die Risikolage sich so verschärft hat, dass nunmehr bis auf die Kanaren das gesamte Land als Risikogebiet eingestuft wurde.
Grundsätzlich gilt für Rückkehrer aus Risikogebieten eine Quarantäneverpflichtung für 14 Tage, seit dem 08.08.2020 auch eine Testpflicht.
Falls noch nicht geschehen, sollte in den oben beschriebenen Fällen dringend von einem Schulbesuch abgesehen und die Quarantäne begonnen werden. Weiter muss der Testpflicht nachgekommen werden.
Die Wiederaufnahme des Schulbesuchs setzt zwingend den ärztlichen Nachweis über die negative Testung voraus.

Dr. Roman Riedel

Geschrieben am in